Vorbeugender Brandschutz

IMG_3203Das Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises ist der Funktion als Brandschutzaufsichtsdienst auch zuständig für die Abteilung des vorbeugenden Brandschutzes. Historisch betrachtet wird der vorbeugende Brandschutz bereits im Mittelalter verübt. In einem Artikel des „Sachsenspiegels“ heißt es: „Jeder soll auch abdecken seinen Backofen und seine Mauer, dass die Funken nicht in eines anderen Mannes Hof fliegen, jenem zu Schaden.“ Da die bautechnischen Gegebenheiten im Mittelalter eher anfällig statt resistent gegen Feuer waren, waren die Folgen eines Brandes meist verherend. Strohdächer einmal entzündet brannten komplett ab und zogen große Teile des Hauses in Mitleidenschaft – die Feuerwehr wie wir sie heute kennen gab es ja noch nicht…

Ende des 19.Jahrhundert gab es zahlreiche Großbrände in Theatern, bei denen neben dem hohen entstandenen Sachschaden auch diverse Menschenleben zu beklagen waren. Grund hierfür waren, heute unvorstellbar, Türen die nach innen öffnen. Die durch das Feuer ausgelöste Panik trieb die Menschen in Richtung der Türen, diese konnten aufgrund der Menschenmassen die auf sie zu strömten allerdings nicht geöffnet werden. Es bestand Handlungsbedarf sowohl in der Rettung von Menschenleben im Falle eines Feuers, aber auch in der Vermeidung von Bränden.

Somit entwickelte sich der vorbeugende Brandschutz im Laufe der letzten Jahrhunderte bis zu dem was er nun darstellt.  Ziele des heutigen vorbeugenden Brandschutzes sind in jeder Landesbauordnung in Deutschland vorgeschrieben. Es wird in vier Schutzziele unterteilt:

  • der Entstehung eines Brandes muss vorgebeugt werden (z.B. keine Verwendung von leicht entflammbaren Baumaterialien, hohe Anforderungen bei der Verwendung von offenem Feuer),
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden (z.B. Brandwände, Feuerschutzabschlüsse, Anforderungen an Trennwände),
  • die Rettung von Menschen und Tieren muss möglich sein (z.B. Rettungsweglänge „max. 35 m, Mindestbreite eines Fensters 0,90 x 1,20 m), und
  • wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein (z.B. Qualität der Gebäudedecken, Abstände von Hydranten, mind. Löschwassermenge „48 m³/h; 96 m³/h; 192 m³/h über einen Zeitraum von 2h).

Passend zu dieser Unterteilung ist der Brandschutz in Deutschland auf vier Säulen aufgestellt. Dies sind der bauliche (z.B. die Verwendung geeigneter Baustoffe sowie Materialien), der anlagentechnische (z.B. Steigleitungen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen), der organisatorische (z.B. Brandschutzordnungen, Feuerlöscherschulungen für Personen, Unterweisungen sowie Räumungsübungen von Personen/Mitarbeitern/Schülern/Kita-Kindern) sowie der abwehrende Brandschutz (z.B. örtliche Feuerwehr).

Formal betrachtet setzt sich der vorbeugende Brandschutz lediglich aus dem baulichen, dem anlagentechnischen und den organisatorischen Brandschutz zusammen. Der abwehrende Brandschutz wird durch die jeweilige örtliche Feuerwehr sichergestellt. Der vorbeugende Brandschutz und der abwehrende Brandschutz müssen hierbei allerdings wie ein Getriebe aus Zahnrädern funktionieren,  um den bestmöglichen Schutz zur Vermeidung von Sachschäden bzw. Personenschäden zu erzielen.

Selbst der bestmögliche vorbeugende Brandschutz nützt nichts, wenn es zu einem Schadensfall, einem Brand, gekommen ist und der abwehrende Brandschutz die brandschutztechnischen Einrichtungen (z.B.:  feuerhemmende T-30 bzw. feuerbeständige Türen T-90“ , Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehrpläne, Feuerwehreinsatzpläne bzw. Feuerwehrlaufkarten) nicht optimal einsetzt bzw. benutzt. Aus diesem Grund werden Feuerwehrkräfte und besonders Führungskräfte dahingehend geschult, diese zu kennen und für ihre Einsatztaktik einzuplanen.

Aber auch der beste abwehrende Brandschutz nützt nichts, wenn beispielsweise das erforderliche Löschwasser, Brandwände in vorgeschriebenen Abständen oder andere, dem Feuer trotzende Einrichtungen nicht verbaut oder funktionstüchtig sind. Diese dienen der anrückenden Feuerwehr als Hilfsmittel neben den Geräten und Armaturen die sie mit zu Einsatzstelle bringt.

Zusammenfassend hat der vorbeugende Brandschutz das Ziel, vorbeugende Maßnahmen zu veranlassen, um entstehende Gefahren einzudämmen und deren Bekämpfung zu ermöglichen. Dies wird durch durch bauliche, anlagentechnische und betrieblich organisatorische Maßnahmen sowie durch den Einbau von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen objektspezifisch festgelegt oder angeordnet. Durch diese Maßnahmen werden die Sicherheit der Menschen in Gebäuden und Anlagen, der Schutz vor einer Brandentstehung und einer Ausbreitung sichergestellt sowie die Voraussetzungen zum erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren, der Brandbekämpfung sowie der Gefahrenabwehr geschaffen.

Um dies stets im Main-Kinzig-Kreis auf einem gleichbleibend hohem Niveau zu gewährleisten, ist es die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes im Gefahrenabwehrzentrum den Bauherren, Planern bzw. Architekten von Objekten und Anlagen fachkundige Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus wird im Anschluss das Geplante bzw. Umgesetzte durch regelmäßige Kontrollen im Fünfjahresrhytmus, den sogenannten Gefahrenverhütungsschauen (GVS) von Objekten oder Anlagen, überprüft.